§ 15 Datenschutz
(1) Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner
Mitglieder
unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß dieser
Satzung
zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der
Mitgliederverwaltung.
Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name und
Anschrift,
Bankverbindung Telefonnummern (Festnetz und Funk) sowie Email-Adresse,
Geburtsdatum,
Lizenz(en), Funktion(en) im Verein.
(2) Als Mitglied des Landessportbundes Hessen und der Fachverbände ist der
Verein verpflichtet,
bestimmte personenbezogene Daten dorthin zu melden. Übermittelt werden Alter
sowie Geschlecht der Mitglieder, sofern nichts anderes vom Verband gefordert
wird.
(3) Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen
Veranstaltungen
veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in
seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos
zur
Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien.
Dies betrifft insbesondere Start- und Teilnehmerlisten,
Mannschaftsaufstellungen, Ergebnisse
und Torschützen, Wahlergebnisse sowie bei sportlichen oder sonstigen
Versammlungen
anwesende Vorstandsmitglieder und sonstige Funktionäre. Die Veröffentlichung/
Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Name, Vereins- und
Abteilungszugehörigkeit,
Funktion im Verein und – soweit aus sportlichen Gründen (z.B. Einteilung
in Wettkampfklassen) erforderlich – Alter oder Geburtsjahrgang.
(4) In seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage berichtet der Verein auch
über Ehrungen
und Geburtstage seiner Mitglieder. Hierbei können Fotos von Mitgliedern und
folgende
personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden:
Name, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer, Funktion im Verein
und
– soweit erforderlich – Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag.
Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der Verein – unter Meldung von Name,
Funktion
im Verein, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer – auch an
andere
Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln.
Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das einzelne Mitglied jederzeit
gegenüber
dem Vorstand der Veröffentlichung/Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner
personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen.
Sollte ein Mitglied nicht mit der Veröffentlichung seiner personenbezogenen
Daten in der
Vereinszeitung einverstanden sein, so ist dies dem Vorstand schriftlich
mitzuteilen.
(5) Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an
Vorstandsmitglieder,
sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, wie deren Funktion oder
besondere
Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern.
Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner
satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte) benötigt, wird ihm eine
gedruckte
Kopie der Liste gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen,
Adressen
und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden.
(6) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser
Satzung stimmen
die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung,
Übermittlung)
und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und
Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben
und
Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus
gesetzlichen
Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
(7) Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des
Bundesdatenschutzgesetzes
(insbesondere §§ 34, 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person
gespeicherten Daten,
deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung
oder Sperrung seiner Daten.